Joest-Fussbodentechnik Impressum  
 
Firma
| Joest Fussbodentechnik
Anschrift
| Kotzerter Straße 88b
42719 Solingen
Telefon
| 0 171 749 15 10
eMail
| info@joest-fussbodentechnik.de
USt.-Id.Nr.
| DE 169 765 988
Verantwortlich für den Inhalt der Webseiten
| Joest Fussbodentechnik
Ansprechpartner
| Marcus Joest

 

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UNSERE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Allgemeines
1) Alle Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich auf Grund dieser Geschäftsbedingungen, die für alle unsere Dienstleistungen gelten. Uns ist gestattet, unsere Leistungen auch durch Dritte zu erbringen, § 267 BGB. Änderungen dieser Bedingungen ergeben sich dadurch nicht. Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsinhalt, soweit sie nicht schriftlich fixiert sind.
Zahlungsbedingungen
2) Zuzüglich zum umseitig angegebenen Preis ist die jeweilige gesetzliche Umsatzsteuer zu zahlen und ist Barzahlungspreis. Andere Zahlungsmittel als Geld in gültiger Landeswährung (Schecks etc.) können wir ablehnen. Unsere Rechnungen sind sofort und ohne Abzug fällig. Kommt der Kunde mit Zahlungen in Verzug, können wir für jede Mahnung Euro 5,00 berechnen; Verzugszinsen, die Kosten eines Inkassounternehmens sowie sonstige Einziehungskosten gehen zu Lasten des Kunden.
3) Bei Zustandekommen des Vertrages können wir 1/3 der Auftragssumme als Abschlag berechnen, einen Betrag in gleicher Höhe mit dem Beginn der Auftragsausführung. Nach Auftragsdurchführung erfolgt unsere Abschlußrechnung.
Termine
4) Leistungstermine sind nur verbindlich, wen sie schriftlich vereinbart sind. Der Kunde hat unverzüglich für Terminverlegung zu sorgen, wenn sich abzeichnet, daß eine termingerechte Gestellung der zu verlegenden Bodenbeläge nicht möglich ist.
5) Wir sind stets um pünktliche Leistung bemüht. Sollten wir einmal einen Termin aus einem von uns zu vertreten Grund nicht einhalten können, kann der Kunde uns im Falle der Nichtleistung frühestens 2 Wochen nach Terminüberschreitung eine Nachfrist von zumindest vier Wochen setzen und danach vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen, wenn wir unsere Leistung bis dahin nicht erbracht haben, § 326 BGB.
Verzugsfolgen
6) Kommt der Kunde mit seiner Leistung in Verzug, so können wir vom Vertrag zurück treten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Kann der Kunde gemäß Ziffer (5) vorgehen, haften wir im Falle der Schadensersatzpflicht nur für den unmittelbaren Schaden, nicht jedoch für Folgeschäden.
Abnahme
7) Der Kunde ist dazu verpflichtet, bei Fertigstellung die Leistung abzunehmen. Nimmt er ein mangelhaftes Werk ab, so stehen ihm Nachbesserungs- und Gewährleistungsansprüche nur zu, wenn er sie sich bei der Abnahme vorbehält, § 640 BGB. Verweigert der Kunde die Abnahme, so gilt die Vollendung des Werkes als Abnahme.
Gewährleistung
8) Wir erbringen unsere Leistungen nach den anerkannten Regeln des Verlegehandwerks unter Verwendung zugelassener handelsüblicher Materialien. Sollte dennoch ein Mangel Festgestellt werden, so erbringen wir Nachbesserungen innerhalb vom sechs Monaten ab Abnahmedatum. Erst bei endgültig erfolglosen Nachbesserungsversuchen besteht ein Anspruch auf Wandlung oder Minderung. In diesem Falle beschränken sich die Ansprüche gegen und maximal auf den Wert der vom Kunden gestellten, von und verarbeiteten Materialien zuzüglich dem Wert der von und nach diesem Vertrag vereinbarten Gegenleistung.
9) Unvermeidbare Veränderungen am Ausgangsmaterial bei der Verarbeitung - etwa in Folge des Zuschnitts - berechtigen nicht zur Reklamation. Eine Haftung für die Qualität der vom Kunden beschafften Ausgangsmaterialien wird nicht übernommen; hier ist der Lieferant Ansprechpartner des Kunden. Unsere Haftung beschränkt sich auf die von uns erbrachte Leistung.
Erfüllungsort und Leistungsort
10) Mettmann ist Erfüllungsort und Gerichtsstand , soweit keine zwingende gesetzliche Regelung anderes vorschreibt.
Salvatorische Klausel
11) Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer der vorstehenden Bestimmungen läßt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt und führt dazu, daß sie durch eine solche zu ersetzen ist, die den mit ihr verfolgten wirtschaftlichen Zweck weitest möglich entspricht.

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